Kurtaxe: was sie ist und wie Vermieter sie abrechnen
Die Kurtaxe ist eine Abgabe, die Gemeinden von Übernachtungsgästen erheben, meist in Kur- und Erholungsorten, an der Küste und in den Bergen. Sie heißt je nach Ort Kurtaxe, Kurbeitrag, Gästebeitrag oder Ortstaxe und finanziert Einrichtungen, die Gäste nutzen: Strandzugänge, Wanderwege, Kurparks, Veranstaltungen oder den Nahverkehr mit Gästekarte. Gezahlt wird sie vom Gast, eingezogen aber vom Vermieter, der sie an die Gemeinde abführt. Für Vermieter ist sie damit vor allem eine Pflicht in der Buchhaltung. Diese Seite erklärt, wie die Kurtaxe funktioniert, worin sie sich von der Übernachtungssteuer der Städte unterscheidet und was Sie als Vermieter dabei beachten müssen.
Was ist die Kurtaxe?
Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe nach dem Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes. Erheben darf sie eine Gemeinde, die als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort anerkannt ist. Höhe, Zeitraum und Ausnahmen regelt jede Gemeinde in ihrer eigenen Satzung. Deshalb gibt es keinen bundesweiten Satz: Mancherorts sind es wenige Euro pro Nacht, mancherorts gilt die Abgabe nur in der Hauptsaison, oft sind Kinder befreit oder zahlen weniger.
Wer zahlt die Kurtaxe?
Zahlen muss sie der Gast, der im Ort übernachtet. Der Vermieter ist in der Satzung meist verpflichtet, sie einzuziehen, die Gäste zu melden und den Betrag an die Gemeinde abzuführen. Er haftet in der Regel dafür, wenn er das versäumt. Häufig stellt der Vermieter im Gegenzug eine Gäste- oder Kurkarte aus, mit der der Gast Vergünstigungen im Ort bekommt.
Kurtaxe, Übernachtungssteuer, Bettensteuer: der Unterschied
Die Kurtaxe ist zweckgebunden und finanziert touristische Einrichtungen. Die Übernachtungssteuer, auch Bettensteuer, Beherbergungssteuer oder City-Tax genannt, ist dagegen eine Steuer der Städte, die in den allgemeinen Haushalt fließt. Sie wird meist als Prozentsatz des Übernachtungspreises berechnet. Ob berufliche Übernachtungen befreit sind, entscheidet jede Stadt selbst. Das Bundesverfassungsgericht hat 2022 entschieden, dass Städte auch Geschäftsreisende besteuern dürfen, und einige Städte haben die Ausnahme seitdem gestrichen. In manchen Orten fallen beide Abgaben an.
Was Vermieter tun müssen
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder der Tourist-Information, ob und in welcher Höhe Kurtaxe oder Übernachtungssteuer anfällt. Melden Sie sich als Beherbergungsbetrieb an, falls die Satzung das verlangt. Weisen Sie die Abgabe in Ihren Preisen oder auf der Rechnung getrennt aus, damit Gäste sehen, wofür sie zahlen. Und rechnen Sie in dem Rhythmus ab, den die Gemeinde vorgibt, häufig monatlich oder quartalsweise.
Kurtaxe in der Buchhaltung
Die Kurtaxe ist für Sie ein durchlaufender Posten: Sie nehmen sie im Namen der Gemeinde ein und geben sie weiter. Sie gehört deshalb nicht zu Ihrem Umsatz und unterliegt auch nicht der Umsatzsteuer, wenn Sie sie offen im Namen und für Rechnung der Gemeinde vereinnahmen. Halten Sie für jede Buchung fest, wie viele Personen wie viele Nächte geblieben sind, dann ist die Abrechnung mit der Gemeinde in Minuten erledigt.
Häufige Fragen
- Was ist eine Kurtaxe?
- Eine Abgabe, die Kur-, Erholungs- und Tourismusorte von Übernachtungsgästen erheben. Sie finanziert touristische Einrichtungen und wird vom Vermieter eingezogen und an die Gemeinde abgeführt.
- Wie heißt Kurtaxe auf Englisch?
- Üblich sind „tourist tax“, „visitor’s tax“ oder „spa tax“. Auf Rechnungen für ausländische Gäste ist „tourist tax (Kurtaxe)“ am verständlichsten.
- Muss ich als Vermieter die Kurtaxe einziehen?
- Wenn Ihre Gemeinde eine Kurtaxe erhebt, in der Regel ja. Die Satzung verpflichtet meist den Vermieter, den Betrag einzuziehen, die Gäste zu melden und abzurechnen.
- Zahlen Geschäftsreisende Kurtaxe oder Übernachtungssteuer?
- Das regelt jede Gemeinde selbst. Seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2022 dürfen Städte auch berufliche Übernachtungen besteuern, einige haben die Ausnahme gestrichen.

